AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Dienstleistungen, welche berlin trails, Inhaberin Sandra Türk, Torstr. 98, 10119 Berlin (im Folgenden berlin trails) anbietet.

§ 2 Anfragen, Buchungen und Leistungen etc.
Anfragen und Buchungen können telefonisch, per Fax, Brief oder E-Mail erfolgen. berlin trails benötigt dazu
- Angaben bezüglich Art und Dauer der gewünschten Leistung,
- Ansprechpartner mit Adresse, Telefonnummer und email Adresse,
- gewünschtes Datum der Tour – Adresse der Unterbringung in Berlin (Abholpunkt).
- Angaben über die voraussichtliche Teilnehmerzahl.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem für die Gruppe erstellten Programm und der bestätigten Anmeldung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch berlin trails. Der Vertrag wird erst mit der schriftlichen Bestätigung durch berlin trails wirksam. Den von berlin trails organisierten und durchgeführten Touren kann sich grundsätzlich jedermann anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter oder Geschlecht oder sonstigen persönlichen Voraussetzungen angegeben ist.

§ 3 Vertragsinhalte und Pflichten
Die vertragliche Pflicht von berlin trails ist die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der gebuchten Leistung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Auftrages des Kunden durch berlin trails. Mängel bei der Durchführung von Leistungen/Touren von berlin trails sind unverzüglich anzuzeigen, um Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen alle Ansprüche des Kunden soweit eine zumutbare Abhilfe durch berlin trails möglich gewesen wäre.

§ 4 Zahlungsbedingungen
Eine Vorauszahlung ist nur dann erforderlich, wenn der Gesamtpreis der Leistung über 300€ liegt. Dann wird eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50% des Bruttopreises als Sicherheit verlangt. Diese ist bis spätestens 7 Tage vor Antritt der Reise auf das berlin trails Konto zu überweisen. Bei Stadtführungen mit einem Gesamtpreis unter 300€ kann die Leistung am Tag der Leistungserbringung bar bezahlt werden.

§ 5 Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt kann jederzeit erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei berlin trails. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er/sie einen vereinbarten Termin nicht wahr, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann berlin trails eine angemessene Entschädigung verlangen. berlin trails kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt: bis 10 Tage vor Antritt der Tour: 0% Stornogebühr, 5-9 Tage: 25%, 2-4 Tage: 50%, am Tag der Tour: 100% des Bruttopreises.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch berlin trails
berlin trails kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen:
1. wenn der vereinbarte Preis ungeachtet einer Mahnung nicht vertragsgemäß bezahlt wird;
2. wenn einzelne Teilnehmer/innen oder die ganze Gruppe ungeachtet einer Abmahnung, soweit es einer solchen bedarf, sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
3. aus Gründen wie höherer Gewalt Tritt berlin trails vom Vertrag zurück oder kündigt aus einem der obengenannten Gründe, so werden bereits an berlin trails gezahlte Beträge zurück erstattet. Ein Anspruch auf Schadensersatz durch den Kunden besteht nicht. Gewährleistungsansprüche gelten laut §8 der AGBs.

§ 7 Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der bestätigten Anmeldung und ggf. aus dem für die Gruppe gefertigten Programm. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch berlin trails. Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von berlin trails nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des vereinbarten Programms nicht beeinträchtigen.

§ 8 Gewährleistungen
a. Abhilfe
Wird die Leistung nicht vertragsgerecht erbracht, so können die Teilnehmer/innen mit Ausnahme der in Punkt 6 genannten Fälle Abhilfe verlangen. berlin trails kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß es eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. berlin trails kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.
b. Minderung des Gesamtpreises
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung einer Leistung können die Teilnehmer/innen eine entsprechende Herabsetzung des Gesamtpreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn die Teilnehmer/innen es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
c. Kündigung des Vertrages
Wird eine Leistung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet berlin trails innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können die Teilnehmer/innen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn eine Leistung den Teilnehmer/innen infolge eines Mangels aus wichtigem, für berlin trails erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von berlin trails verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse der Teilnehmer/innen gerechtfertigt wird. Die Teilnehmer/innen schulden berlin trails den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Gesamtpreises, sofern diese Leistungen für sie von Interesse waren.

§9 Haftung
berlin trails haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. berlin trails haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Person. Für Schäden, welche die Kunden sich gegenseitig zufügen, haften diese selbst.

§ 10 Haftungsbegrenzung
Die Haftung von berlin trails ist auf den dreifachen Gesamtpreis begrenzt. soweit ein Schaden der Teilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit berlin trails für einen den Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. berlin trails haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Bunkerführung, Busanmietung, Mittagessen etc.) und die in dem Gruppenvertrag ausdrücklich als Vermittlungsleistung gekennzeichnet sind. berlin trails haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von berlin trails oder deren vermittelten Leistungsträgern beeinflusst werden.

§ 11 Mitwirkungspflicht
Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Teilnehmer/innen sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich berlin trails mitzuteilen. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, die Hausordnung der gebuchten Leistungsträger (z.B. Berliner Unterwelten, Gedenkstätte Hohenschönhausen, Brauerei Eschenbräu) zu beachten. Dies gilt auch für die Bedingungen der Busunternehmer, die auf Verlangen eingesehen werden können.

§ 12 Datenschutz
Die Sicherheit und der Schutz der Daten der Kunden ist berlin trails ein besonderes Anliegen. berlin trails verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. berlin trails weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt insofern der Kunde selbst Sorge. Im Rahmen des Auftrages werden personenbezogene Daten gespeichert und genutzt. berlin trails verpflichtet sich, gespeicherte Daten nicht an Außenstehende Dritte weiterzugeben.

§ 13 Gerichtstand Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und berlin trails ist Berlin.

§ 14 Teilunwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

berlin trails / Inh. Sandra Türk
Torstraße 98, 10119 Berlin

Tel. 030 – 92 36 73 60
Mobil: 0176 – 24 82 75 53
Fax. 030 – 92 36 73 60
Email: sandra@berlin-trails.com
UStIDNummer: DE245569106